News-Archiv März 2010
Wohnraumförderprogramm 2010 startet: Mehr Förderung für seniorengerechte Wohnungen
Mecklenburg-Vorpommern | 09.03.2010 - 10:50:42
Schwerin/MVticker. Die Mittel für das neue Wohnraumförderungsprogramm 2010 können ab sofort beantragt werden. Neu in diesem Jahr ist, dass mehr Mittel für die altengerechte Sanierung bereitstehen. Bauminister Volker Schlotmann sagte: "Die Zahl der älteren Menschen im Land steigt und es werden mehr seniorengerechte Wohnungen gebraucht. Deshalb haben wir den Schwerpunkt des neuen Programms auf die altengerechte Sanierung von Wohnungen gelegt."
Rund fünf Millionen Euro stehen für dieses Jahr für die altengerechte Sanierung von Wohnungen bereit. Das Geld stammt aus dem Wohnraumförderungsprogramm für 2010, für das insgesamt 11,5 Millionen Euro bereitstehen. Ein weiterer Förderschwerpunkt liegt in der nachfragegerechten Sanierung innerstädtischer Wohnungen, insbesondere für Familien mit Kindern sowie als Beitrag zur Revitalisierung der städtebaulich wertvollen Altstadtquartiere. Dafür werden dieses Jahr rund vier Millionen Euro eingesetzt. Die restlichen rund 2,3 Millionen Euro werden für die allgemeine Sanierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, insbesondere für Eigentümer, die sich aktiv am Rückbauprogramm beteiligen, zur Verfügung gestellt.
"Seniorinnen und Senioren wollen so lange wie möglich selbstbestimmt und selbstständig in ihrer Wohnung und vertrauten Wohngegend bleiben. Das geht aber nur, wenn die Wohnung entsprechend ausgestattet ist", so Schlotmann weiter. Dabei sollen die Wohnungen, insbesondere die Bäder, barrierearm saniert werden. Das heißt beispielsweise, Hindernisse wie Schwellen und Stufen oder zu schmale Türen entsprechend anzupassen. So können sich Menschen gegebenenfalls im Rollstuhl oder mit Hilfe eines Rollators ungehindert in ihrer Wohnung bewegen. Mit dem Wohnraumförderungsprogramm werden auch Mittel bereitgestellt, die den Bau von Personenaufzügen in einem Wohnhaus unterstützen.
Private Wohnungseigentümer sowie Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften können die Förderung beim Landesförderinstitut (LFI) unter www.lfi-mv.de (Förderungen) beantragen.
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